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Unsere Hilfen

Unterstützung, die im Alltag trägt.

Umfassende Hilfen für Familien in verschiedenen Lebenssituationen — herzlich, individuell und fachlich fundiert, im Sinne der §§27 ff. SGB VIII.

Scrabble-Steine mit dem Schriftzug „Ask for help“

Clearingverfahren

§ 27 ff. SGB VIII

Ein Clearingverfahren kann dann einschlägig sein, wenn die genauen Bedarfe innerhalb der Familie noch erhoben werden müssen. Die sozialpädagogische Fachkraft erhält durch Beobachtung Hinweise auf familiäre Verhaltensmuster, Ressourcen und Entwicklungschancen für alle Beteiligten des Familiensystems.

Umsetzung des Umgangsrechtes

§ 18.3 SGB VIII

Kinder und Erwachsene (Leibliche bzw. rechtliche Eltern) haben ein Recht auf Umgang. Wir unterstützen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch unsere sozialpädagogischen Fachkräfte bei der Umsetzung dieser Rechtsansprüche, indem wir den erforderlichen Rahmen (auch räumlich) für das Umgangsrecht nach Absprache bereithalten.

Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist die intensivste Form der ambulanten Hilfe zur Erziehung, sie soll die Eigenkräfte der Familie aktivieren und „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben. Im Gegensatz zu anderen ambulanten Hilfen im Rahmen des SGB VIII richtet sich die SPFH an die gesamte Familie als Empfänger der Hilfe. Obgleich die Sicherstellung des kindlichen Wohls wie in allen Hilfeformen von prioritärer Natur ist.

Erziehungsbeistandschaft

§ 30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich primär an junge Menschen, die mit herausforderndem Sozial- und Leistungsverhalten, innerfamiliären Beziehungsstörungen bis hin zu delinquentem oder andersgeartetem stark deviantem Verhalten konfrontiert sind. In Abgrenzung zu Leistungen nach §31 SGB VIII richtet sich die Hilfe vornehmlich am Kind aus; die Personensorgeberechtigten werden hier nur flankierend eingebunden und sind nicht Kernaspekt des Hilfegeschehens.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

§ 35 SGB VIII

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung zielt auf die soziale Integration und eigenverantwortliche Lebensführung des Jugendlichen. Sie umfasst Hilfestellungen bei persönlichen Problemen und Notlagen wie Wohnungslosigkeit, Substanzgebrauch und Abusus, Delinquenz sowie in den Bereichen Schul- und Ausbildungsabsentismus.

Schulbegleitung / Teilhabeassistenz

§ 35a SGB VIII

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung im Schulalltag — für gelingende Teilhabe, mehr Selbstständigkeit und ein erfolgreiches Lernen. Individuell im Unterricht und im sozialen Miteinander.

Auch stationär

Stationäre Kinder- und Jugendhilfe

Gruppen für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen (umA) und stationäre Unterbringung in betreuten Wohnformen.

So arbeiten wir

Schritt für Schritt an Ihrer Seite

Nach Anfrage durch das örtlich zuständige Jugendamt begleiten wir jeden Schritt mit Ruhe und Struktur.

1

Erste Kontaktaufnahme

Das örtlich zuständige Jugendamt kontaktiert Pontis Jugendhilfe telefonisch oder per Mail in Bezug auf eine Fallanfrage.

2

Ausführliche Fallanalyse

Unsere pädagogischen Fachkräfte besprechen die Fallanfrage im Rahmen einer Fallberatung.

3

Rückmeldung an das örtlich zuständige Jugendamt

Nach einer internen Besprechung geben wir dem örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Rückmeldung, wer den Fall trägerseitig begleiten kann.

4

Hilfeeinleitung

Bei der Hilfeeinleitung im Sinne des § 36 SGB VIII (Hilfeplanverfahren) werden in Absprache mit dem Jugendamt und den Adressat:innen die Ziele der Hilfe besprochen.

5

Durchführung & Begleitung

Die definierten Zielvereinbarungen werden zusammen mit den Adressat:innen der Hilfe bearbeitet. Dabei unterscheiden wir zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Zielen.

6

Stabilisierung und Erfolg

Hilfen im Sinne des SGB VIII zielen darauf ab, gemeinsam die notwendigen Schritte zu gehen, um zu einer Situation zu finden, in der es keiner Hilfe mehr bedarf.

Beratung

Nicht sicher, welche Hilfe passt?

Im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch finden wir gemeinsam den richtigen Weg. Bei Fragen wenden Sie sich auch an den ASD Ihres Jugendamtes.